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AGB

Mietbedingungen

 

Lenker:

Lenker eines Wohnmobils müssen mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 24 Monaten im Besitz des Führerscheines Kat. B sein. Mit der Unterschrift bestätigt der Lenker, dass ihm in den letzten 24 Monaten weder der Führerausweis entzogen noch eine Versicherung das Versichern eines Fahrzeuges abgelehnt hat. Das Fahrzeug darf nur vom Vertragspartner selbst und den Lenkern, die dem Fahrzeugbesitzer bekannt gegeben worden sind, gelenkt werden. Alle Lenker müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein, der vor Mietbeginn dem Fahrzeugbesitzer als Kopie abgegeben werden muss. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Lenker des Fahrzeuges bekannt zu geben. Der Mieter bleibt jedoch vollumfänglich haftbar, auch wenn der er nicht gleichzeitig Lenker ist.

 

Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme des Wohnmobiles erfolgt nach gegenseitiger Absprache. Das Fahrzeug muss zu den im Vertrag festgelegten Zeiten übernommen und zurückgebracht werden: innen gereinigt, vollgetankt, ohne Mängel und mit vollständigem Inventar. Fehlendes oder defektes Inventar wird verrechnet. Die Zeit für den Unterhalt des Fahrzeugs geht zu Lasten des Vertragspartners. Kann das Wohnmobil nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht werden, ist der Fahrzeugbesitzer sofort telefonisch zu benachrichtigen. Ausserdem hat der Mieter einen Zuschlag von CHF 50.- pro Stunde zu zahlen.

 

 

Pflichten des Wohnmobil-Mieters:

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Das Fahrzeug ist nur zu Freizeit- und Ferienzwecken zu verwenden. Der Mieter ist verantwortlich, dass die mitfahrenden Kinder die notwendigen Sicherheitsmassnahmen einhalten. (Kindersitz usw.). Während der Fahrt ist die Gasflasche geschlossen zu halten. Gefahr einer Explosion!

 

Wartung:

Der Mieter ist während der Vertragsdauer für den vorschriftsmässigen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet alle 500 km (bei Betankung) den Ölstand und Wasserstand sowie den Reifendruck zu kontrollieren. Öl- und Schmierspesen sowie notwendige Reparaturen werden bei Ende der Vertragsdauer zurückerstattet, sofern das vorherige Einverständnis des Fahrzeugbesitzers eingeholt wurde. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt, oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Insbesondere ist der Mieter für alle Schäden haftbar, welche durch Einfüllen des falschen Kraftstoffes entstehen.

 

Gebühren:

Treibstoff, Autobahn-, Tunnel- sowie andere Strassen- und Verkehrsgebühren gehen zulasten des Fahrzeugübernehmers.

 

Übertretungen von Verkehrsvorschriften:

Für die Folgen von Verkehrsverletzungen, Bussen wegen Übertretungen von Verkehrsvorschriften jeder Art, Überschreitungen von Parkzeiten etc. haftet der Mieter. Für Aufwände die dadurch dem Fahrzeugbesitzer entstehen, wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 50.- bzw. nach Aufwand erhoben.

 

Verbote:

Im Wohnmobil ist das Rauchen untersagt. Tiere dürfen nur nach Rücksprache mit dem Fahrzeugbesitzer mitgeführt werden. Die Benützung des Wohnmobils ist für Personen, die unter Medikamenten-, Alkohol- und/oder Rauschgifteinfluss stehen, verboten. Das Wohnmobil darf nicht für kommerzielle Zwecke benutzt werden. Es ist verboten mit dem Wohnmobil durch die Waschanlage zu fahren oder Motorräder zu transportieren.

 

Das Weitervermieten an Dritte sowie Lernfahrten sind verboten.

 

Das Fahrzeug darf nicht überladen werden (Herstellerangaben). Zusätzlich sind die Angaben des Fahrzeugbesitzers zu beachten. Die Handhabung des Wohnmobils muss nach Vorschriften des Herstellers erfolgen.

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